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   LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18   

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https://dejure.org/2019,21427
LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18 (https://dejure.org/2019,21427)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15.01.2019 - 19 S 58/18 (https://dejure.org/2019,21427)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - 19 S 58/18 (https://dejure.org/2019,21427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbstständige Instandhaltungsrücklagen für Untergemeinschaften?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücklagenbildung folgt der Verteilung der Kostenlast bei Instandhaltung und Instandsetzung (IMR 2020, 69)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.2017 - V ZR 184/16

    Wohnungseigentumssache: Beschlusskompetenz der Mitglieder der für einzelne

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18
    Aus diesem Grund kann bei einer Mehrhausanlage den Mitgliedern einer für einzelne Gebäude gebildeten Untergemeinschaften durch die Gemeinschaftsordnung die Kompetenz eingeräumt werden, unter Ausschluss der anderen Eigentümer die Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen zu beschließen, die ein zu der jeweiligen Untergemeinschaft gehörendes Gebäude betreffen, wenn zugleich bestimmt wird, dass die durch diese Maßnahmen verursachten Kosten im Innenverhältnis allein von den Mitgliedern der jeweiligen Untergemeinschaft zu tragen sind (BGH, Urteil vom 10.11.2017, V ZR 184/16 m.w.N.).

    Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Teilungserklärung hervorgehen (BGH, Urteil vom 23.06.2017, V ZR 102/16; Urteil vom 10.11.2017, V ZR 184/16 m.w.N.).

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18
    In der Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die in die Abrechnung aufzunehmen ist, sind lediglich die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklage als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18
    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur dann herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Urteil vom 20.11.2015, V ZR 284/14 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2016 - V ZR 91/16

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostentragung für Instandsetzung und

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18
    dd) Auch aus der zu einer abweichenden Konstellation ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 28.10.2016, V ZR 91/16) ergibt sich nichts Anderes, da es im dortigen Verfahren um gesonderte Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflichten eines Sondereigentümers ging und die dortige Teilungserklärung gerade eine konkrete und eindeutige Regelung zur Kostentragung für diesen Fall beinhaltete.
  • BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16

    Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18
    Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Teilungserklärung hervorgehen (BGH, Urteil vom 23.06.2017, V ZR 102/16; Urteil vom 10.11.2017, V ZR 184/16 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18
    Ungeachtet einer solchen Zweckbindung gehören die getrennten Instandhaltungsrücklagen gemäß § 10 Abs. 7 Satz 3 WEG jedoch zu dem Verwaltungsvermögen des Verbands (BGH, Urteil vom 17.04.2015, V ZR 12/14 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Auszug aus LG Stuttgart, 15.01.2019 - 19 S 58/18
    Die Bestimmung in § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, nach der die Wohnungseigentümer auch von den Vorschriften des Gesetzes abweichende Vereinbarungen treffen können, ermöglicht es aber, in einer Gemeinschaftsordnung im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander Untergemeinschaften mit eigener Verwaltungszuständigkeit und selbständiger Beschlussfassungskompetenz ihrer Mitglieder zu errichten (BGH, Urteil vom 20.07.2012, V ZR 231/11), was sodann auch zu eigenen Instandhaltungsrücklagen dieser Untergemeinschaften führt.
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